Wenn Sie befürchten, sich mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) angesteckt zu haben: Melden Sie sich unbedingt vorher telefonisch bei uns.
Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der obereren Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen.
Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, wenden Sie sich bitte per Email an uns: badharzburg@diepraxis-harz.de oder goslar@diepraxis-harz.de
Ihr Praxisteam
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Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der obereren Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen.
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